D-Arztverfahren

Das D-Arztverfahren (Durchgangsarztverfahren) regelt Behandlung und Abrechnung von Arbeitsunfällen, auch bei Unfällen die auf dem Weg von oder zur Arbeit geschehen.

Was viele nicht wissen, Ihre Krankenkasse übernimmt die Behandlungen bei Unfällen nur dann, wenn sich der Unfall im privaten Umfeld ereignet hat.

Unfälle vor, nach, oder während der Arbeit, Schulunfälle oder zum Beispiel Unfälle im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit, werden von den Berufsgenossenschaften bezahlt.

Jeder Arbeitnehmer, jedes Schul- oder Kindergartenkind, der Freiwillige Feuerwehrmann, ja sogar die Mutter oder der Vater, der als Schülerlotse an der Ampel Dienst tut, ist berufsgenossenschaftlich versichert. Die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen darf nur von entsprechend zugelassenen Ärzten, sog. D- Ärzten durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um einen Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung erhalten hat.

Als zugelassener D- Arzt steht ihnen Herr Sebastian Sepp  von der Primärversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen zur Seite. Dabei hat er unter anderem Kontakt zum behandelnden Hausarzt, zur Unfallklinik, zu den Rehabilitationseinrichtungen, zu den hinzugezogenen Fachärzten und zum zuständigen Unfallversicherungsträger.